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   BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58   

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https://dejure.org/1962,2829
BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58 (https://dejure.org/1962,2829)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1962 - 3 RK 62/58 (https://dejure.org/1962,2829)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - 3 RK 62/58 (https://dejure.org/1962,2829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung - Herstellung von Wollwaren in Heimarbeit - Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses - Versicherungspflicht von "Hausgewerbetreibenden"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58

    Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern

    Auszug aus BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58
    Im übrigen seien die §§ 441 ff RVO auch nach der Aufhebung dieser Vorschriften durch die 1. VereinfVO in der alten Fassung noch weiter in Geltung, was aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 - zu schließen sei.
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Bei Würdigung aller Umstände war die Beigeladene zu 2) somit beim Kläger in der Art einer "Hausarbeiterin" (zu diesem Begriff vgl. BSGE 18, 70, 72) abhängig und deshalb versicherungspflichtig beschäftigt.
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79

    Selbstständiger Dreher als Hausgewerbetreibender - Definition des

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind die begrifflichen Merkmale des Hausgewerbetreibenden für die - hier in Frage stehende - Zeit vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB 4) - der Vorschrift des § 162 RVO zu entnehmen (vgl. BSGE 18, 70, 72).

    Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Hausgewerbetreibenden nicht in den Betrieb des Beschäftigenden eingegliedert, sondern üben - wie andere Selbständige auch - eine hinsichtlich der Gestaltung ihres äußeren Rahmens weisungsfreie Tätigkeit aus (BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 72; BSG SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F. und SozR 2200 § 162 Nrn. 1 und 2; Bayer. LSG, Urteil vom 7. November 1974 L 4 Kr 10/73 - Die Beiträge, 1974, 152, 153; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Februar 1974 - L 16 Kr 43/73 - Die Beiträge, 1974, 246, 248).

    Was den Hausgewerbetreibenden zudem wesentlich von sonstigen Selbständigen unterscheidet ist die wirtschaftliche Abhängigkeit von seinen Auftraggebern (BSG SozR 2200 § 162 Nr. 1; BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 73).

  • BSG, 28.04.1977 - 3 RK 6/75

    Krankenversicherungspflicht von Hausgewerbetreibenden; Persönliche Unabhängigkeit

    Hierfür hat es sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) berufen (BSGE 18, 70, 73 = SozR Nr. 1 zu § 162 RVO; SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F.).

    Entscheidend ist also darauf abzuheben, wer das Geschäftsrisiko trägt (vgl. BSGE 18, 70, 73).

  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79

    Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht

    Bei Würdigung aller Umstände und des Gesamtbildes ihrer Tätigkeit sind sie deshalb bei der beigeladenen Sparkasse - in der Art von "Hausarbeitern" (zu diesem Begriff vgl. BSGE 18, 70, 72) - abhängig und damit versicherungspflichtig beschäftigt.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
    Für die in der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der Arbeiter bis zum 30. Juni 1977 geltende gemeinsame Begriffsbestimmung des Hausgewerbetreibenden in 5 162 RVGwar aber bereits allgemein anerkannt, daß auch die HA im Sinne des HAG als Hausgewerbetreibende gemäß 5 162 RVO anzusehen und deshalb versicherungspflichtig waren (RVG AN 1940, 245; BSGE 18, 70, 73; insbesondere BSG SozR Nr. 14 zu 5 559 EVO mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 13/84

    Klageänderung im Revisionsverfahren - Beitragsberechnung - Hausgewerbetreibender

    Die Hausgewerbetreibenden werden damit im Hinblick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit im Sozialversicherungsrecht trotz ihrer Eigenschaft als selbständig Tätige ähnlich wie Arbeitnehmer behandelt (vgl Krause/von Maydell/ Merten/ Meydam, aaO Rdn 33; amtl. Begründung zu 5 12 SGB IV BT-Drucks 7/M122, S 32; s. auch schon BSGE 18, 70, 73; Pohlmann BB 1975, 655).
  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 22/66

    Schneidermeister - Unfallversicherung - Beitragszahlungspflicht

    7 avo aF" @539Abst 1 Nr" 2 RVOnF pflichtversichert ist? braucht in der vorliegenden Streitsache nicht entschieden zu werden° Die Versicherungspflicht nach diesen beiden Vorschriften beurteilt sich danach9 ob die Voraussetzungen des @ 162 RVO gegeben sind (so hierzu BSG 18, 70; Breithaupt 19669 891; Gura.9 Die Sozialversicherung der Hausgewerbetreibenden und Heimarbeiter, 1952, 30-8 ff; RVG-Gesamtkommentar9 Anmerkungen zu @ 162)" Dies war für" das alte Recht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BVA, AN 1940" 245) und ergibt sich nach dem neuen Recht durch den Klammerhinweis auf 5 162 RVO (über die Rechtsentwicklung nach 1945 so Brackmann, aaO, 3° 472 k ff)o Die Begriffsbestimmungen des Heimarbeitsgesetzes vom ?4o März 195? (BGBl I 791 - HAG)" insbesondere die in 5 2 Abs° 2 enthaltene Beschränkung der Zahl der fremden Hilfs- 10.
  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 38/67
    Galten mithin-die @@441 ff RVO über den 1° Juni 1945 hinaus als reichs- und nicht als besatzungsrechtliche Vorschriften fort, dann wurden sie mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes voll von dessen Regelungen erfaßt: Soweit sie gültig blieben, wurdcn sie in Bundesrecht transformiert (Art° 125 GG); die in @ 458 Abs° 1 RVO den Landesregierungen erteilte Ermächtigung zum Erlaß von abweichenden Bestimmungen erlosch nach @ 129 Abs, 3 GG (vgl° BSG 18, 70, 73 zum Erlöschen einer entsprechenden Rechtsetzungsermächtigung des Reichsarbeitsministers in Art, 15 der 1° VVO)° Die - auf @ 458 Abs° 1 BVD gestützte Verord- - hamburgische.
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 241/65

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heimarbeiter - Begriffsbestimmung

    begriffsnotwendigen (vglo Maus, HAG 2° Aufl° Anmo 5 zu © 2; FittingeKarpf" HAG Anm" 3 zu 5 2; BCE-Drucks0Nr0 1357 Anl° 1 SO 20)persönlichen Selbständigkeit (BSG 18, 70/73 aoE"; SOZRNro 1 zu 5 1436 RVOaF; Teutsch RdA 1951, 329; Sprengel, Beitro 1967, 251; BVA AN 1940 SO 245 "Nr° 5376)" Die Begriffsbilduhg hat im Arbeits- und im Sozialversiche» rungsrecht eine unterschiedliche Entwicklung erfahren° } Die Vorschriften zum Schutz der im Hausgewerbe Beschäftigu ten grenzen den Personenkreis, den sie vor Ausbeutung.
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